1. Unser Angebot erfolgt auf Basis der uns von unserem Auftraggeber oder anderen Befugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
  2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung auf der Basis der Nutzung dieses Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
  3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen bzw. vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
  4. Ungeachtet unserer üblichen Geschäftspolitik sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn statt des eigentlich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete bzw. umgekehrt oder Erwerb in Zwangsversteigerung, statt freihändiger Kauf, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) geliefert haben und der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
  6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem unsererseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind vom Kunden dem Makler mitzuteilen.
  7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtage-forderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, weist er uns dies unverzüglich und qualifiziert nach, bis spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenden Beträge zu zahlen.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der MR2 REAL ESTATE – PRIVATE SALES, soweit gesetzlich zulässig.
  10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.